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Satzung der Gründungsversammlung vom 24. April 2008
(Die als Ergebnis der Vorprüfungen geänderten Textstellen sind kursiv geschrieben.)
§ 1 Programm, Zweck und Ziel
Der Kreisverband Hanau e.V. der Europa-Union Deutschland verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung des europäischen Gedankens und damit Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch regelmäßige Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit, durch satzungsgemäße eigene Veröffentlichungen sowie solche des Bundesverbandes und des Landesverbandes Hessen der Europa-Union Deutschland, regelmäßige Zusammenkünfte mit Behandlung satzungsgemäßer Themen. Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von internationalen Begegnungen im in und Ausland sowie Teilnahme an Seminaren und satzungsgemäßen Aktionen des Bundes und des Landesverbandes Hessen der Europa-Union Deutschland und der Europawahl-Komitees des Landes Hessen und des Main-Kinzig-Kreises.
Der Kreisverband Hanau e.V. der Europa-Union hat das Ziel, im Rahmen der EUROPA-UNION DEUTSCHLAND für die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa auf föderativer und parlamentarisch-demokratischer Grundlage einzutreten. Er bekennt sich zum "Hertensteiner - Programm" vom 21. September 1946, dessen 12 Punkte einen integrierenden Teil dieser Satzung bilden (siehe Anlage 1).
§ 2 Weg und Methode
Der Kreisverband Hanau e.V. der Europa-Union Deutschland ist eine überparteiliche und überkonfessionelle politische Organisation. Unter voller Wahrung seiner geistigen, politischen und organisatorischen Unabhängigkeit im Rahmen seiner Zugehörigkeit zum Landesverband Hessen e.V. und zum Bundesverband der Europa-Union Deutschland e.V. ist der Kreisverband Hanau e.V. bestrebt, die öffentliche Meinung, die politischen Parteien, die Parlamente und die Regierungen für die föderative, parlamentarisch - demokratische Vereinigung der europäischen Völker zu gewinnen. Der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsidiaritätsprinzip) ist dabei zu beachten.
§ 3 Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
Der Kreisverband Hanau e.V. der Europa-Union Deutschland ist ein zur Eintragung anzumeldender Verein; sein Name wird lauten: "EUROPA-UNION DEUTSCHLAND Kreisverband Hanau e.V.“. Sitz des Vereins ist Hanau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4 Mittel, Gemeinnützigkeit und Auflösung
Der Kreisverband Hanau e.V. der Europa-Union Deutschland ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Die Mitglieder haben Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihnen bei der Wahrnehmung satzungsmäßiger Aufgaben entstanden sind. Die Erstattung von Reisekosten erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften und zulässigen Höchstbeträge; Einzelheiten regelt die Reisekostenordnung des Landesverbandes.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Europa-Union Deutschland Landesverband Hessen e.V., Frankfurt am Main, die das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke" der Abgabenordnung zu verwenden hat.
§ 5 Geographische Abgrenzung
Der Kreisverband Hanau e.V. der Europa-Union Deutschland entspricht in seinem räumlichen Bereich dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Hanau, dem heutigen westlichen Kreisteil des Main-Kinzig-Kreises. Änderungen bedürfen des Beschlusses der Mitgliederversammlung des Vereins.
§ 6 Mitgliedschaft im Landesverband Hessen
Der Kreisverband Hanau e.V. der Europa-Union Deutschland ist ordentliches Mitglied des Landesverbandes Hessen der Europa-Union Deutschland und damit an die Landessatzung gebunden, die dieser Satzung übergeordnet ist. Danach bedarf eine Einbeziehung des Kreisverbandes Hanau der Europa-Union Deutschland in einen Bezirksverband zusammen mit anderen Kreisverbänden und die Aufgliederung des Kreisverbandes in Orts- und Kreisverbände der Zustimmung des Landesverbandes.
§ 7 Mitgliedschaft im Kreisverband
Die Aufnahme des Mitglieds erfolgt durch den Kreisverband Hanau e.V.. Die Aufnahme muss vom Landesverband Hessen e.V. bestätigt werden. Der Mitgliedsausweis wird vom Landesverband Hessen e.V. ausgestellt und über den Kreisverband dem Mitglied zugestellt. Mit der Zustellung der Mitgliedskarte ist die Aufnahme des Mitglieds vollzogen.
Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie sonstige Personenvereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden, soweit sich ihre Tätigkeit oder ihr Geschäftsbereich auf das Gebiet des Kreisverbandes erstreckt. Diese Mitglieder sind berechtigt, je eine/einen stimmberechtigte/n Vertreter/in in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
§ 8 Fördernde Mitgliedschaft
Fördernde Mitglieder unterstützen die satzungsgemäßen Arbeit des Kreisverbandes durch regelmäßige Zuwendungen. Sie haben beratende Stimme in der Kreis-Mitgliederversammlung.
§ 9 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Kreisverband Hanau e.V. der Europa-Union Deutschland endet durch Austritt, Ausschluss, Ableben oder Auflösung. Der Austritt erfordert die schriftliche Kündigung an den Kreisverband Hanau e.V. Die Kündigung kann nur zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen.
§ 10 Ausschluss eines Mitgliedes
Der Ausschluss eines Mitgliedes ist zulässig, wenn es gegen die Hauptsatzung der Europa-Union Deutschland, gegen die Satzung des Landesverbandes Hessen oder gegen diese Satzung des Kreisverbandes Hanau der Europa-Union Deutschland verstößt. Der Ausschluss ist auch zulässig, wenn das Mitglied Programm und Ziel der Europa-Union Deutschland gröblich fahrlässig gefährdet, wenn es sich zu den Beschlüssen der zuständigen Organe des Bundes-, Landes- oder des Kreisverbandes öffentlich in Widerspruch setzt oder wenn es durch sein Verhalten eine Schädigung des öffentlichen Ansehens der Europa-Union Deutschland befürchten lässt. Ein Ausschluss ist ferner zulässig, wenn das Mitglied mit mehr als zwölf Monatsbeiträgen im Rückstand ist und trotz Mahnung nicht innerhalb eines Monats den Rückstand ausgleicht. Über den Ausschluss entscheidet der Kreisverband Hanau der Europa-Union Deutschland mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Vorstandes. Der Ausschließungsbeschluss bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Landesverbandes Hessen. Dar Beschluss ist dem betroffenen Mitglied durch eingeschriebenen Brief oder im Wege der Öffentlichen Zustellung zuzustellen. Fehlt dem Ausschließungsbeschluss die Bestätigung durch den Landesverband Hessen, kann der / die Betroffene beim Landesvorstand Berufung einlegen. Gegen diesen Beschluss des Landesvorstandes kann der / die Betroffene den Schiedsausschuss des Hauptverbandes beim Generalsekretariat der Europa-Union Deutschland e.V. in Bonn anrufen und Berufung einlegen. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat nach erfolgter Zustellung. Bei Mitteilung des Ausschließungsbeschlusses durch eingeschriebenen Brief gilt die Zustellung drei Tage nach Absendung des Briefes als erfolgt. Die Entscheidung über den Ausschluss wird unbeschadet der Einlegung eines Rechtsmittels mit der Zustellung wirksam.
§ 11 Organe
Die Organe des Kreisverbandes Hanau e.V. der Europa-Union Deutschland sind:
a ) die Mitgliederversammlung
b ) der Kreisvorstand
§ 12 Mitgliederversammlung
Die Mitglieder des Kreisverbandes Hanau e.V. der Europa-Union Deutschland treten mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung zusammen. Sie ist unter Angabe der Tagesordnung, nebst etwa vorliegenden Anträgen, mit 14tägiger Frist durch den Vorsitzenden schriftlich einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Beschluss des Kreisvorstandes oder auf Verlangen von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes durch den Vorsitzenden schriftlich einzuberufen. Die Mitgliederversammlung wählt unter Beachtung der Wahlordnung (siehe Anlage 2) für zwei Jahre den Kreisvorstand, die bei den Kassenprüfer/innen und jährlich die Delegierten für die Landesversammlung.
§ 13 Kreisvorstand
1. Der Kreisvorstand des Kreisverbandes Hanau e.V. der Europa-Union Deutschland setzt sich zusammen aus
a ) dem/der Vorsitzenden
b ) dem/der ersten und zweiten Stellvertreter/in
c ) dem/der Schatzmeister/in
d ) dem/der Schriftführer/in
e ) 3 - 7 Beisitzern/Beisitzerinnen
2. Der Kreisvorstand wird in getrennten Wahlgängen gewählt.
3. Der Kreisvorstand kann bei Bedarf bis zu drei weitere Beisitzer/innen kooptieren.
4. Der Kreisvorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig.
5. Der/die Vorsitzende, ein/e Stellvertreter/in und der/die Schatzmeister/in oder der/die Schriftführer/in bilden den "geschäftsführenden Vorstand". Er ist zuständig für die laufenden Geschäfte und ist beschlussfähig bei Anwesenheit von drei Personen.
6. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die Vorsitzende, im Verhinderungsfall der / die erste, bei dessen / deren Verhinderung der/die zweite Stellvertreter/in. Der Fall der Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.
7. Die Amtsperiode des Vorstands beträgt zwei Jahre. Die Vorstandsmitglieder bleiben jeweils bis zu einer Neuwahl oder Wiederwahl im Amt.
§ 14 Amtsenthebung
Vorstandsmitglieder können jederzeit aus wichtigem Grunde ihres Amtes enthoben werden. Zuständig für die Amtsenthebung ist die Mitgliederversammlung, für kooptierte Beisitzer/innen der Vorstand. Das in § 10 geregelte Ausschlussrecht wird hiervon nicht berührt. Ist ein Ausschluss beschlossen worden, ruht mit den sonstigen Mitgliedsrechten auch das Recht zur Ausübung eines Amtes, wie auch das passive Wahlrecht. Ein rechtskräftig gewordener Ausschluss zieht automatisch den Verlust aller Amtsbefugnisse nach sich.
§ 15 Mitgliedsbeitrag
Die Beiträge der Mitglieder des Kreisverbandes Hanau der Europa-Union Deutschland werden im Rahmen der Beitragssatzung des Landesverbandes und der Beitragsordnung des Kreisverbandes vom Kreisvorstand mit dem Mitglied vereinbart.
§ 16 Kassenführung
Die Aufzeichnungen über die Zahlungsvorgänge sind fortlaufend vorzunehmen und die Belege geordnet aufzubewahren. Am Ende des Geschäftsjahres ist dem geschäftsführenden Vorstand dar Stand der laufenden Geschäfte schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Am Ende jeder Amtsperiode ist eine schriftliche Aufstellung der Geldein- und -ausgänge sowie der Guthaben vorzulegen. Den von dar Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfern ist rechtzeitig Gelegenheit zur Ausübung ihres Amtes zu geben. Insbesondere ist auf alle Vorschriften zu achten, von denen die steuerliche Förderungswürdigkeit des Kreisverbandes abhängt.
§ 17 Niederschriften
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen sowie des Kreisvorstandes sind durch Protokolle festzuhalten, die vom Vorsitzenden/ von der Vorsitzenden und vom Schriftführer/von der Schriftführerin zu unterzeichnen sind.
§ 18 Änderung der Satzung
Eine Änderung der Satzung kann durch die Mitgliederversammlung nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
§ 19 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hanau in Kraft.
(Anmerkung: Vereinsintern tritt die Satzung nach einem satzungsgemäßen Beschluss in Kraft, der vom kommissarischen Vorsitzenden am 24. April 2008 in der ordnungsgemäß einzuberufenden Jahreshauptversammlung beantragt wird. Die Vorprüfung erfolgte am 07./08.01.2008 durch Frau Schulz, Registergericht (T 297 265) und Herr Winter (Zimmer 215 Finanzamt Hanau.)
